| 11. Direktive | |
| Betrifft: | Vertragsordnung und Hilfestellung für die Vertragspartner |
| Genauer Wortlaut: | Ein Offizier der Raumflotte soll bei Verträgen und Vereinbarungen der vereinten Föderation der Planeten und seiner Mitgliedsplaneten jede Hilfe oder Beistand zur Verfügung stellen, die von den Unterzeichneten der besagten Verträge und Vereinbarungen benötigt wird. |