| 15. Direktive | |
| Betrifft: | Pflichtentbindung |
| Genauer Wortlaut: | Ein Offizier kann jeder Zeit von seiner Pflicht entbunden werden, wenn er vom Schiffsarzt oder von mindestens 2 Offizieren des Kommandostabs, die eine zuständige Prüfung durchgeführt haben, medizinisch oder psychologisch für untauglich befunden wird. |