| 17. Direktive | |
| Betrifft: | Kommandoübernahme bei Abwesenheit des kommandiernden Offiziers |
| Genauer Wortlaut: | In der Abwesenheit des kommandierenden Offiziers oder wenn dieser getötet wird, als untauglich oder unfähig betrachtet wird, soll der ranghöchste Offizier, auch wenn er nicht zum stehenden Bordpersonal gehört, das Kommando übernehmen. |