| 18. Direktive | |
| Betrifft: | Verbot der Meuterei |
| Genauer Wortlaut: | Es ist einem Offizier verboten, eine Meuterei gegen seinen Vorgesetzten anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein. Meuterei zieht die gleiche Bestrafung nach sich wie der Verstoß gegen Direktive 4. |